Lieferzeiten müssen immer so exakt wie möglich angegeben werden – auf Floskeln wie „in der Regel“ ist hierbei zu verzichten, wie ein aktueller Beschluss des OLG Frankfurt a.M. wieder einmal deutlich zeigt: Da der Verbraucher sich nichts unter der Bedingung „in der Regel“ vorstellen kann und auch nicht informiert wird, was genau die Ausnahmen vom Regelfall sein sollen, wird er hierdurch
WeiterlesenAktuelle Posts
- Findologic Whitepaper: Kriterien einer professionellen Suchfunktion im Onlineshop
- IT-Recht: „Lieferung in der Regel innerhalb von 2 Werktagen“: Abmahnbarer Verstoß gegen Informationspflichten
- Tempteria ist offizieller Kooperationspartner der IT-Recht Kanzlei
- Neue Dienstleistung: Link Building, Linkaufbau
- Gambio GX2 News: PHP 5.1 ab dem kommenden Service Pack erforderlich
- Frohe Weihnachten
- Temperia Webdesign würde ich immer wieder weiterempfehlen
- 7 neue Shopdesign- und Template-Referenzen
- Hervorragende Zusammenarbeit... wesentlicher Erfolgsfaktor unserer Online-Shops



